Hauswirtschaft nach § 38 SGB V
Mit unserer Hilfe bald wieder topfit
- Kochen und Backen
- Einkauf von Lebensmitteln im Auftrag oder gemeinsam
- Geschirr spülen
- Mahlzeiten mundgerecht zubereiten
- Böden wischen
- Bad putzen
- Staubputzen und Staubsaugen
- Küchenreinigung
- Abfallentsorgung
- Betten beziehen
- Hausflurreinigung
Patienten die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nach einer Operation, eines Unfalls oder nach einer Entbindung (auch Risikoschwangerschaft) in Ihrem häuslichen Bereich entlassen werden, können Leistungen der Hauswirtschaft (§ 38 SGB V) kostenlos in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Bitte beachten Sie, dass das Krankenhaus maximal für sieben Tage in Anschluss an den Krankenhausaufenthalt, Leistungen verordnen kann. Für Verordnungen über einen längeren Zeitraum, ist der Hausarzt oder Facharzt der richtige Ansprechpartner. Dieser sollte bereits frühzeitig involviert sein um die Folgeverordnungen rechtzeitig ausstellen zu können.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um das Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung der Kostenübernahme erfolgt die anschließende Versorgung in Ihrem Haushalt.
Ihre Vorteile:
- Ihre Alternative zur Kurzzeitpflege
- auf dem Kunden abgestimmtes Hilfskonzept
- Tag für Tag wieder ein Stück Eigenständigkeit erlangen